Vorrangiges Beratungsziel der MMG Steuerberatung ist die Minimierung der Steuerbelastung innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

Aktive Beratung

  • Wir informieren Sie laufend von Themen die Sie betreffend oder betreffend könnten (Siehe auch unter: MMG-Beratungskalender

Steueroptimierung

  • Durch Anwendung von Steuersparmodellen und Unterstützung im alltäglichen Kampf um Ersparnisse bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, die sich oft nur in geringeren Einzelbeträgen, dafür jedoch nachhaltig niederschlagen.
  • Siehe auch unter: Viele kleine Ersparnisse durch MMG-Beratung

Vermeidung von Steuerschäden

Sozialversicherung und Personalwesen

  • Organisation des Personalwesens
  • Vorteilhaftigkeitsvergleich Werkvertrag / Dienstvertrag
  • Unterstützung und Information bei arbeitsrechtlichen Regeln, damit die Personalführung reibungslos funktioniert.
  • Siehe auch unter: MMG-Infos zum Personalwesen

Konzernsteuerrecht

  • Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärung
  • Unterstützung beim Jahresabschluss
  • Unterstützung bei Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Steuerliche Beratung und Stellungnahme zu Sonderthemen wie etwa Umgründungen, besondere und/oder grenzüberschreitende Geschäftsfälle, steuerliche Analyse der Geschäftsfälle zur Vermeidung von Steuerrisiken

Bei Bedarf: Rundschau steuerlich relevanter Neuerungen

Aktuelle Informationen

Steuerliche Neuerungen bei Nebeneinkünften und Fahrtkosten

1. März 2025

Im Vorjahr wurden rund vierzehn Steuergesetze bzw Verordnungen veröffentlicht, bei denen auch interessante Neuerungen betreffend steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben und die Umsatzsteuer dabei waren Nachfolgend sollen für Physiotherapeut*innen relevante Neuerungen betreffend abzugsfähige Kilometergelder und betreffend Kleinunternehmer beleuchtet werden: Kleinunternehmer Die steuerliche Einstufung als sogenannter „Kleinunternehmer“ hat...

Recycling im Steuerrecht

16. September 2024

Einlage von privaten Gebrauchtgegenständen in den Betrieb Im unternehmerischen Alltag kommt es immer wieder vor, dass ursprünglich private genutzte Wirtschaftsgüter betrieblich verwendet werden ohne jedoch in der Buchhaltung erfasst zu werden. In der Folge kann keine steuerliche Abschreibung erfasst werden. Damit ist der Gewinn höher...

Kilometergeld – ein rasanter Überblick

14. Mai 2024

Die betriebliche Nutzung von Privatfahrzeugen durch Physiotherapeuten*innen sowie deren Mitarbeiter*innen kann unkompliziert bares Geld bringen. Die Nutzung lässt sich nämlich – unter bestimmten Voraussetzungen – mittels Pauschalsätzen und ohne mühsames Aufzeichnen der einzelnen Kosten von der Steuer absetzen. Kosten, die durch eine beruflich bedingte Fahrt...

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